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In welcher Branche gibt’s das noch?
In unserer Branche ist der Erfolg sogar gesetzlich verankert. Ein Makler darf nur dann eine Courtage (seine Vermittlungsgebühr) verlangen, wenn er erfolgreich Käufer und Verkäufer zusammen gebracht hat. ABER....
Rein rechtlich gesehen reicht der “Nachweis” über einen Käufer, der über den Makler bekundet hat, die Immobilie kaufen zu wollen und in der Lage ist, das Haus zu bezahlen. Damit wäre der Makler berechtigt, seine Rechnung zu schreiben.
Bei uns bekommen Sie daher eine 100% Garantie. Denn erst wenn wir beim Notar sitzen und der Kaufvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde mit denen Käufer und Verkäufer einverstanden sind, übergeben wir unsere Maklerrechnung. Näheres dazu erfahren Sie gern in einem unverbindlichen Gespräch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter folgenden Rufnummern: 04736-920055.
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